Hi
In unserer Autowaschanlage verwenden wir Reinigungsmittel und Öle, die als wassergefährdend eingestuft sind. Wir möchten sicherstellen, dass wir alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, insbesondere im Hinblick auf die Abscheideranlagen. Welche spezifischen Verpflichtungen ergeben sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen für unseren Betrieb? Gibt es besondere Anforderungen an die Wartung und Überprüfung der Anlagen?
Wie können wir sicherstellen, dass unsere Anlage den aktuellen gesetzlichen Standards entspricht?
Hi
Als Betreiber einer Autowaschanlage, in der wassergefährdende Stoffe wie Öle und Reinigungsmittel verwendet werden, sind Sie gemäß § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört die Installation einer geeigneten Abscheideranlage (siehe: Koaleszenzabscheider), der speziell dafür entwickelt wurde, Leichtflüssigkeiten effizient aus dem Abwasser zu entfernen. Die Wartung dieser Anlagen muss regelmäßig durch sachkundige Personen erfolgen, wobei die Häufigkeit der Wartung von der Art der Anlage und den betrieblichen Gegebenheiten abhängt. Zudem sind regelmäßige Eigenkontrollen und Dokumentationen erforderlich, um die ordnungsgemäße Funktion der Anlage nachzuweisen. Um sicherzustellen, dass Ihre Anlage den aktuellen gesetzlichen Standards entspricht, sollten Sie sich an einen zertifizierten Fachbetrieb wenden, der Sie bei der Planung, Installation und Wartung unterstützt.